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Der Ambulante Pflegedienst in Göppingen

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Häufig gestellte Fragen

 

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse ist immer der Krankenkasse angegliedert, bei der die betroffene Person versichert ist. Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder – bei vielen Kassen – auch online gestellt werden.

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter:

 – Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst (MD) zu Ihnen nach Hause. 

– Bei privat Versicherten übernimmt MEDICPROOF die Begutachtung.

Die Begutachtung erfolgt nach dem bundesweit einheitlichen Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Dabei wird nicht nur die körperliche, sondern auch die kognitive und psychische Selbstständigkeit bewertet. Auf dieser Grundlage spricht der Gutachter eine Empfehlung aus. Die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad trifft jedoch ausschließlich die Pflegekasse.

Für die Bearbeitung gelten klare gesetzliche Fristen: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang einen schriftlichen Bescheid über Anerkennung oder Ablehnung des Pflegegrades versenden. Wird diese Frist ohne triftigen Grund überschritten, besteht Anspruch auf eine Entschädigungspauschale.


Bei der Grundpflege zur Unterstützung des Patienten zu Hause, um ein selbstständiges und aktives Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Der Pflegebedürftige oder die Angehörigen vereinbaren je nach individuellen Bedarf Leistungen, wie Körperpflege, Ankleiden oder hauswirtschaftliche Versorgung und schließen einen Pflegevertrag mit SaniHuman. Der Vertrag kann jederzeit angepasst werden, um auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt zu sein. Je nach Pflegegrad des Patienten können die erbrachten Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Wenn der Pflegegrad die gewünschten Leistungen nicht vollständig abdeckt wird die Differenz Privat in Rechnung gestellt.


 Die Behandlungspflege umfasst alle Leistungen zur medizinischen Versorgung des Pflegebedürftigen. Wenn ein Klient medizinische Versorgung benötigt, wie Medikamentengabe, Blutzuckermessung, Insulin oder eine Wunderversorgung, wird eine Verordnung beim Hausarzt des Klienten angefordert und durch die Krankenkasse des Pflegebedürftigen genehmigt, um die medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld sicherzustellen. Danach werden die erbrachten Leistungen vom ambulanten Pflegedienst direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet. 


Nach der Unterschrift vom Versorgungsvertrag und Angebot kann die Pflege am nächsten Tag beginnen. -> Kurz gesagt wenn wir Heute das Erstgespräch haben und Sie entscheiden sich für uns, sind wir morgen schon für Sie da.


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